Neue Beschlüsse der Hessischen Landesregierung zum Corona-Infektionsschutz

Die hessische Landesregierung teilt soeben mit, dass ab kommenden Donnerstag, den 25. 11. 2021, auch in Hessen strengere Regeln zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten werden.

2G in Innenräumen im Freizeitbereich

Testen nicht mehr genug

Demnach soll mit Inkrafttreten der neuen Schutzverordnungen ein negativer Corona-Test alleine nicht mehr für einen Besuch von Innenräumen in Sportstätten ausreichen. Hier sollen künftig nur Genesene und Geimpfte Zutritt erhalten.

Damit gilt ab kommendem Donnerstag (25.11) für mindestens vier Wochen flächendeckend 2G in Hessen.

Die Schutzverordnung soll dann zunächst bis zum 23. Dezember gelten.

3G am Arbeitsplatz

Automatisch mit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt in Hessen dann die 3G-Regel. Arbeitgeber dürften den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status einsehen und verarbeiten, aber nicht langfristig speichern. Wer bei der Arbeit mit Menschen in Berührung kommt, muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Arbeitnehmer müssen dann einen Nachweis vorlegen, der Arbeitgeber ist zur Kontrolle verpflichtet. Beschäftigte, die sich weigern, müssen im Homeoffice arbeiten oder anderswo eingesetzt werden. Auch im Fernverkehr oder öffentlichen Nahverkehr gelte die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht.

Betriebe können auf Wunsch aber noch strenger werden und die 2G-plus-Regel einführen. Das bedeutet: Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich einen aktuellen Corona-Test. Grund dafür: Die Immunreaktion lässt, wie inzwischen bekannt ist, nach einigen Monat nach – und damit auch der Schutz vor dem Virus nach Impfung oder überstandener Krankheit. Unter den 2G-plus-Bedingungen dürfen die Besucher auf Maske und Abstand verzichten – das gilt allerdings nicht für Betriebe der Grundversorgung.

Regeln an Schulen

In Schulen gilt weiterhin die 3G-Regelung, die Schüler müssen drei Mal die Woche getestet werden. Bis zu den Weihnachtsferien gilt in den Schulen außerdem eine Maskenpflicht – auch am Sitzplatz.

Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlung)

Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Gästen in Innenräumen gilt die 2G-Regel – außerdem herrschen eine Maskenpflicht und Abstandsregeln. Veranstaltungen mir mehr als 1.000 Gästen müssen genehmigt werden. Bislang konnten Feste mit bis zu 5.000 Gästen ohne eine Genehmigung stattfinden.

TVL Mitgliederversammlung

Nach dieser Regelung wird die Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung des Turnverein 1885 Lorsbach e. V. am 15. 12. 2021 voraussichtlich, wenn die Hospitalisierungsinzidenz nicht fallen sollte, die Teilnahme für Mitglieder nur unter dieser 2G-Regeln statthaft sein.

Helfer*innen gesucht!

Der am Samstag, den 20. 11. 2021 ausgetragene 21. Cross-Duathlon 2021 wurde in weiser Voraussicht, bereits vor Monaten durch das Organisationsteam unter der Maßgabe der 2G-Regeln geplant. Diese Veranstaltung findet statt!

Hospitalisierungsinzidenz über 6 und 9

Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 werden die Maßnahmen zusätzlich verschärft. „An Orten mit einer sehr hohen Infektionsgefahr“ werde dann auch von Geimpften und Genesenen ein aktueller Antigen-Schnelltest verlangt, erklärte Bouffier. Aktuell liegt die Hospitalisierungsrate in Hessen bei 4,8.

Noch nicht abschließend geregelt ist die Frage, welche zusätzlichen Maßnahmen ab der dritten Eskalationsstufe greifen – ab einer Hospitalisierungsrate von 9. Dann sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.