
– stay healty –
TVL – Hygienekonzept
(Stand 2.04.2022)
Das Gesundheitskonzept des TV 1885 Lorsbach e. V. sieht zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor und berücksichtigt umfassend den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS in der jeweils aktuellsten Fassung.
Wir halten am Bewährten fest und folgen den vom DOSB aufgestellten “10 Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens”, den Empfehlungen des Landessportbund Hessen und den sportartspezifischen Übergangs- und Hygieneregeln der Spitzenverbände.
Kurzfassung der “Corona-Bestimmungen”
- In allen Sportstätten ist grundsätzlich die Sportausübung ohne Einschränkung zulässig.
- Der Vorstand des TV 1885 Lorsbach e. V. übernimmt in Erfüllung seiner Verantwortung für gesunden und nachhaltigen Sport und im Rahmen des Hausrechts die allgemeine Empfehlung aus der “CoBaSchu-Verordnung” als verbindliche Anordnung, die wie folgt lautet:
- Eine Verwendung von medizinischen Masken mit einem gültigen CE-Zeichen ist für alle Personen in außersportlichen Bereichen (Fluren, Büros, Magazinen etc.) verbindlich.
- Wenn im folgenden Text von Mund-Nase-Bedeckung gesprochen wird, ist damit eine medizinische Maske in dieser Definition gemeint. Als medizinische Maske gelten Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil
- Diese Verpflichtung gilt, wenn sich Personen unterschiedlicher Hausstände gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufhalten oder wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann.
- Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche einschließlich der Verkehrswege, Sanitär- und Pausenräume.
- Bei der eigentlichen sportlichen Betätigung oder beim Training kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.
- Die Änderungen treten am Samstag, den 02. April 2022 in Kraft. Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022.
- Der Vorstand des Vereins kann weitergehende Maßnahmen anordnen.
Aus Bestimmungen werden Empfehlungen
Bitte beachtet aus eigenem Interesse diese Empfehlungen:
- Risikogruppen, im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes, dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt sein. Wer sich krank fühlt, sollte auf keinen Fall am Training/Sportbetrieb teilnehmen.
- Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) sind zu vermeiden
- Bitte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten und das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen
- Die Hände sollten vom Gesicht ferngehalten werden.
- Es sollen regelmäßig Hände mit Wasser und Seife ausreichend lange gewaschen werden (mindestens 30 Sekunden), insbesondere nach Naseputzen, Niesen und Husten
- Risiken in allen Bereichen sind zu minimieren.
Abstandsgebot
Oberstes Gebot in Zeiten der Corona-Pandemie – egal ob als Anordnung oder Empfehlung formuliert – ist das Abstandsgebot!