Genesen, geimpft, geboostert? So blickst Du im neuen Wirrwarr durch!

Omicron

Wieder einmal sorgt die Corona-Kommunikation der Fachminister der Bundesregierung für Irritationen. Bisher gültige Definitionen und Begrifflichkeiten haben sich geändert.

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden in den letzten Tagen einige Empfehlungen bezüglich Impfstoffe, Impfhäufigkeit und -intervall sowie Impf- und Genesenen-Status durch das Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Diese hat die Bundesregierung in entsprechende gesetzliche Verordnungen umgesetzt. Damit sind diese Verordnungen, ab dem 17.01.2022 rechtsgültig und entsprechend zu beachten.

Der MTK ist Corona Hotspot

Der Main-Taunus-Kreis hat aktuell eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 830 und eine Hospitalisierungsinzidenz von mehr als 3,8 (20.01.2022). Wir sind also Corona Hotspot! Das liegt an der hochansteckenden Omikron-Variante, die einen immer größer werdenden Anteil der Neuinfektionen ausmacht.

Welche Einschränkungen gelten nun für den Sportbetrieb?

  • Für ungedeckte Sportstätten gilt die 2G-Regelung: Es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen eingelassen werden. In Innenräumen von Vereinsheimen, Duschen und Umkleiden gilt die 2G-Plus-Regelung!
  • In gedeckten Sportstätten (Turnhalle) gilt die 2G-Plus-Regelung: Es dürfen nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) eingelassen werden.
  • Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Bei Veranstaltungen im Freien gilt die 2G-Regel und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es gilt auch im Freien eine Maskenpflicht ab 100 Personen und in Gedrängesituationen.

Wer gilt jetzt als genesen?

Für die Genesenen haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche weitreichende Änderungen beschlossen. Diese Gruppe verliert seit dem 15. Januar nun ihren offiziellen Genesenenstatus bereits nach drei Monaten. Dies gilt auch rückwirkend, weil Ungeimpfte bei Omikron bei einer Infektion einen im Vergleich zu Corona-Delta „herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz“ aufweisen, aber dies gilt nur für „zuvor nicht geimpfte Personen“.

Welche Impfstoffe sind in der EU zugelassen?

In der EU zugelassene Impfstoffe sind u. a.: Comirnaty von BionTech/Pfizer, Vaxzevira von AstraZeneca, Spikevax von Moderna und Covid-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen.

Wann erreiche ich einen vollständigen Impfschutz?

Eine Person erlangt einen vollständigen Impfschutz nach einer zweifachen Impfung. Es gilt unabhängig mit welchem Impfstoff geimpft wurde: Wer zwei Dosen von Astrazeneca oder Johnson & Johnson oder Biontech oder Moderna bekommen hat, gilt als vollständig geimpft.

Wer dann noch eine 3. (!) Auffrischungsimpfung bekommen hat, gilt als geboostert.

Zeitintervall nach Impfung für einen vollständigen Impfschutz?

Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen 14 Tage vergangen sein, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen.

2G-Plus – Wer darf zum sporteln in die Turnhalle rein?

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen (Der Genesenenstatus gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests, also insgesamt nur noch drei Monate nach der Infektion)
  • Geimpft, genesen und geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (meint max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung nach Impfung mit Johnson & Johnson)
  • Frisch genesen (Der Genesenenstatus gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests, also insgesamt nur noch drei Monate nach der Infektion)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (meint max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit)
  • Unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können/dürfen: mit ärztlichem Attest und aktuellem Test oder Testheft,
  • Doppelt geimpft oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Schüler-/Studenten-Testheft

Oberstes Gebot:

Jetzt im Herbst und Winter besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Um die Ansteckungen so gering wie möglich zu halten, gilt nach wie vor das oberste Gebot: – neben dem Impfen – Bitte weiterhin die AHA+L+A-Formel einhalten:

  • Abstand
  • Hygiene beachten
  • im Alltag Maske tragen
  • regelmäßig Lüften
  • und die Corona-Warn-App benutzen.
Social Distancing

Für weitere Informationen bitte unsere TVL-Hygieneregeln beachten! Unabhängig, was andere veröffentlichen, dies sind unsere TVL-Spielregeln, womit wir bisher sehr gut gefahren sind.  

Wir danken für Dein Verständnis und Deine Unterstützung.

Wir hegen nach wie vor die Hoffnung, dass es nicht noch komplizierter wird. Bleibt gesund und zuversichtlich!