Beginn der vierten Welle. Was wollen wir?

Schutzimpfung
testen und impfen…

Wir hoffen, Du genießt noch Deine schöne Ferienzeit. Sollten Deine Kids noch beim 2. Lorsbacher Sommer-Camp des TV 1885 Lorsbach e.V. dabei sein, hast Du Dir sogar noch eine verdiente Verlängerung Deines Urlaubs verdient. Die erste Woche ist mit viel Spiel und Spaß vorbei und in der zweiten, werden fast 40 Kindern unsere Aktivwoche hoffentlich genießen können.

Leider mussten wir wegen den strengeren Corona-Regeln einige Hygienemaßnahmen verschärfen, was insbesondere in der Testpflicht, der über 6-jährigen Teilnehmenden mündete. Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Stadt Hofheim, ist aber alles im grünen Bereich; alle Kinder sind mit der Genehmigung des Erziehungsberechtigten getestet oder werden getestet, so dass alles seine Ordnung hat und die Gesundheit aller Beteiligten weitestgehend geschützt ist. Die Ferienspiele können weiter gehen. Wenn Petrus noch ein wenig Geduld aufbringt, können die meisten Spiele im Freien stattfinden.  

Und ewig grüßt das Murmeltier

Und doch grüßt wieder das „Murmeltier“ COVID-19 und kommt leise, aber sicher um die Ecke gebogen.

Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat in Deutschland die vierte Welle der Corona-Pandemie begonnen. Der Anteil der positiven Proben unter den PCR-Tests in Laboren (also nicht die Selbsttests etc.) sei binnen einer Woche bis Mitte August nicht rasant, doch sehr merklich gestiegen. Grundlage dieser Feststellung sind rund eine halbe Million Tests aus fast 200 Laboren. Die Zahl der Coronainfektionen steigt in diesem Jahr deutlich früher wieder an, als im Vorjahr – was u. E. mit Blick auf das Ende der Schulferien in Hessen – nichts Gutes für die nächsten Monate erwarten lässt.

Die allermeisten Fälle von SARS-COV-2 in Deutschland sind mittlerweile auf die Delta-Variante zurückzuführen. (deutlich mehr als 95 %) Mitte Juni lag dieser Wert noch bei 59 %. Die Delta-Variante ist ansteckender, was ich aus Erfahrung in meiner eigenen Familie bestätigen kann. Vollständig Geimpfte können sich leichter – wenn auch gekennzeichnet, durch weniger schwerem Krankheitsverlauf – infizieren. Man spricht dann wohl von Impfdurchbruch.  

Bereits seit Anfang Juli komme es hierzulande wieder zu einem Anstieg der Inzidenz vor allem in den Altersgruppen der 10- bis 49-Jährigen. In Kitas und Schulen lägen Ausbrüche bis Mitte August jedoch noch auf einem niedrigen Niveau, was u. E. nur durch die Ferienzeit begünstigt wird.

Beginn der vierten Welle trifft die Jungen

Von Infektionen betroffen sind also vor allem jüngere Menschen. „Damit zeigt sich nun deutlich der Beginn der vierten Welle, die insbesondere durch Infektionen innerhalb der jungen erwachsenen Bevölkerung an Fahrt aufnimmt“, heißt es im jüngsten Bericht. Das RKI schätzt eine Gefährdung für die Gesundheit der noch nicht oder erst einmal geimpften Bundesbürger insgesamt weiterhin als hoch ein. Für vollständig Geimpfte stufen die Forscher sie als moderat ein.

Wie wir bereits oben erwähnten, bestehen seit dem 17. August 2021 mit Gültigkeit vom 19. August 2021 aktualisierte Regelungen für den Sportbetrieb. Unsere bisherigen veröffentlichten Hygienemaßnahmen gelten grundsätzlich weiter. Sie wurden aber hinsichtlich der Testpflichten wie folgt erweitert:

In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, soweit ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. Genesene und Geimpfte mit amtlichem Nachweis können unter Einhaltung dieser Hygienemaßnahmen ungehindert am Sport teilnehmen. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen, allerdings ist auch dieser Personenkreis nicht vor Ansteckung und Weiterverbreitung des Virus 100%ig geschützt, so dass auch diese sich regelmäßig freiwillig testen sollten. 

Für Nicht-Genesene und Nicht-Geimpfte ist es nur möglich am Sport teilzunehmen, wenn sie einen Negativnachweis nach § 3 der Coronaschutzverordnung vorlegen können.  

Als Negativnachweis werden definiert:

  • PCR-Tests (Nukleinsäurenachweis) – das sind die teuren Labortests im Test-Center – sind 48 Stunden gültig.
  • Antigen-Schnelltests (PoC/In-vitro-Diagnostika – noch kostenlos) mit Bescheinigung des Test-Centers – sind 24 Stunden gültig.
  • Selbsttests, vor Ort in der Sportanlage unter Aufsicht des Vereins durchgeführt, sind ebenfalls zulässig. Selbsttests, soweit vorhanden, können kostenpflichtig erworben werden. Ergebnisse von Selbsttests, die nicht unter Aufsicht des Vereins durchgeführt wurden, finden keine Anerkennung.  
  • Beim Sportbetrieb in Sporthallen ist ein Negativnachweis auch bei weniger als 25 Personen vorgeschrieben.
  • Nehmen Schüler/innen an einer regelmäßigen Testung im Rahmen des verbindlichen Schutzkonzepts an Schulen und sonst. Ausbildungseinrichtungen teil und können dieses durch Vorlage ihres Testheftes nachweisen, entfällt die 24-Stunden-Gültigkeit, d.h. ein Schüler, der dienstags und freitags in der Schule getestet wird, kann bei Vorlage dieses Testheftes auch montags am Training teilnehmen.
  • Ein großes Problem besteht bei den 6-Jährigen, die erst im kommenden Sommer in die Schule kommen. Sie müssen ebenfalls einen Testnachweis vorlegen, werden aber im Kindergarten nicht regelmäßig getestet und haben kein Testheft. Aktuell gibt es nur zwei Möglichkeiten für diese Kinder: Entweder sie bringen einen max. 24-Stunden alten Testnachweis mit oder es gelten o.g. Regeln zum Selbsttest unter Aufsicht des Vereins.
  • Die 3G-Regel gilt im MTK selbstverständlich auch für Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Lehrer/innen. Auch gibt es keine Ausnahme-Regelung für Rehasport-Gruppen.
  • Der Vorstand des TVL stellt einem Übungsverantwortlichen frei, Trainings nur mit Geimpften und Genesenen durchzuführen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist u. E. mit dem Grundsatz der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gerechtfertigt.
  • Der Vorstand des TVL stellt klar, dass die Voraussetzung zur Teilnahme am vereinseigenen Sportbetrieb ein Negativnachweis ist, und zwar nicht nur für die Turnhalle, sondern generell für alle Sportstätten.  

Die AHA-L Regeln (Abstand-Hygiene-Maske-Lüften) gelten weiterhin, ebenso die Empfehlung, soweit die Witterung es zulässt, die Außenanlagen zu nutzen.

Der Negativnachweis ist vor Beginn der Sportstunde mit Datum der Impfung bzw. der Genesung sowie Datum des Nachweises zu dokumentieren. Die Teilnehmenden müssen durch Unterschrift die Richtigkeit bestätigen.

Nun zu der Frage. Was wollen wir im TVL?

Nun, um es kurz und knackig zu formulieren: Wir wollen durchgehend und möglichst ohne Unterbrechung in dem Sport-Herbst, der wohl agilsten Sport-Jahreszeit, mit allen Mitgliedern Sport treiben. Und das, ohne unsere Sportkameradinnen und -kameraden gesundheitlich zu gefährden. Das bedeutet selbstverständlich, dass die sportliche Fairness in allem was wir tun, gilt.

Wir wollen die wenigen Möglichkeiten, die uns das Corona-verdorbene Jahr übriggelassen hat, nutzen, um unsere Sport-Events abzuhalten. Es wäre äußerst schade, wenn der Cross-Duathlon und die Winterläufe wegen überbordender Inzidenz nicht ausgerichtet werden könnten.

Du möchtest auch Sport treiben und nicht allein, ob Zuhause, Online oder im Freien, üben? Du möchtest auch am gemeinsamen Vereinsleben teilhaben, möchtest mit deines Gleichen Spaß, Unterhaltung und Erfolge teilen? Dann lass‘ Dich impfen – wenn nicht für Dich, – dann für den Gesundheitsschutz Deines Nächsten.  

Deshalb gehen wir davon aus, dass Du dich aus Rücksicht zu Deinen Turnschwestern und -brüdern möglichst bald, – soweit noch nicht geschehen, – impfen lässt. Das ist unsere nachdrückliche Bitte. Diese Bitte richtet sich insbesondere an alle Übungsleitende, Helferinnen und Helfer und alle Verantwortlichen des TVL.